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OMC Karriere 360° - Jobwechsel

Dieser von Claudia A. Cordt verfasste Blogartikel zum Thema "Bewerbungsprozess" wurde durch stellenonline prämiert und zum Top Artikel 2017 ausgezeichnet.

Jobwechsel in der Probezeit ist kein Tabu

SZENARIO 1:

Endlich ist der Arbeitsvertrag unterschrieben!
Sie hatten zwar ein ein ungutes Gefühl, aber sicher ist sicher. Und schon in den ersten Wochen merken Sie, dass sich die geahnten Irritationen bewahrheiten und Sie sich unwohl fühlen. Gründe können von nicht erfüllten Versprechungen, nicht geklärten Erwartungen und Vorstellungen bis dahin reichen, dass die Chemie doch nicht passt.

SZENARIO 2:

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, Sie starten zufrieden im neuen Betätigungsfeld. Unerwartet für Sie verkündet Ihr Vorgesetzter, die Geschäftsführung werde ausgetauscht, der Vorstand wechselt, eine Reorganisation steht an. Damit verändert sich das Arbeitsumfeld sowohl auf der Beziehungsebene als auch auf der Arbeitsebene. Das entspricht oftmals nicht dem, wofür Sie angetreten sind. Und auch hier kommt die Frage auf, ob das so Ihren Vorstellungen entspricht und ob Sie unter den veränderten Vorzeichen bleiben wollen.

In beiden Szenarien steht die Frage im Raum, wie Sie sich taktisch sinnvoll verhalten sollten. In der Regel macht es vielfach Sinn das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und Ihr „Kopfkino“ zu überprüfen, also Ihre Einschätzungen, Vermutungen und Rückschlüsse zu der aktuellen Situation wie auch zu Verhaltensweisen anderer.
 

BEREITEN SIE SICH GUT AUF DIESES GESPRÄCH VOR:

  • Machen Sie sich nochmal bewusst, aus welchen Gründen (Motive, Motivatoren, Werte, Ziele, …) Sie diese Aufgabe/Position haben wollten und bewerten Sie diese Aspekte nach ihrer Wichtigkeit für Sie.
  • Suchen Sie das Gespräch auf Basis einer interessiert-wertschätzenden Haltung, um mit dem für Sie relevanten Ansprechpartner zu klären, welche Erwartungen und Ziele dieser hat. Stellen Sie Fragen, um zu verstehen, was Ihr Gegenüber wirklich meint (Bitte das eigene „Kopfkino“ ausschalten!) und gleichen es mit Ihren Prioritäten ab.
  • Jetzt können Sie Pros und Cons bewerten und Ihre Schlüsse für ein weiteres Vorgehen ziehen, ggf. lohnt es sich dies auch mit einem erfahrenen Karriereberater zu diskutieren und eine Strategie zu entwickeln - insbesondere mit Blick auf berufliche Perspektiven, Arbeitsmarkt und Existenzsicherung.
  • Sollten das Ergebnis aus Ihrer Sicht negativ sein, kann eine Kündigung oder ein Wechsel in der Probezeit das Mittel der Wahl sein und jetzt sinnvoller, als zu einem späteren Zeitpunkt. Die Probezeit ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für Sie dazu da, sich kennen zu lernen und zu überprüfen, ob man zusammenpasst – sowohl fachlich als auch menschlich.
  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich wieder zu bewerben, beachten Sie dabei Ihre Prioritäten (Motivatoren, Werte, Ziele) und stellen Sie auch darauf bezogen Fragen in den Bewerbungs­gesprächen. Nur wenn Sie die Äußerungen Ihres Gesprächspartners interessiert hinterfragen mit dem Ziel, den anderen zu verstehen, können Sie sich ein (erstes) Bild machen.
  • Bei Ihrem Noch-Arbeitgeber sollten Sie in dennoch zuverlässig Ihre Aufgaben bearbeiten und sich einbringen, denn der soll – trotz perspektivischer Kündigung Ihrerseits – positiv über Sie sprechen können. Ihren Wechselgedanken sollten Sie in dieser Phase noch für sich behalten, da Sie nicht wissen, zu wann ein Wechsel möglich ist.
     

Was gilt es zu beachten?

  • Für Ihre Motivationsschreiben, Bewerbungsgespräche, Netzwerkarbeit erarbeiten Sie eine glaubwürdige, sachliche und wertschätzende Erklärung für Ihren Wechselwillen. Achtung: keine Vorwürfe oder Beschuldigungen gegenüber Ihrem Noch-Arbeitgeber. Das wirkt unseriös und spricht nicht für Sie.
  • In Ihren Motivationsschreiben bitten Sie um Vertraulichkeit. Achten Sie darauf insbesondere bei Unternehmen, die mit Ihrem Noch-Arbeitgeber verbunden sind – möglicherweise sollten Sie hier auf eine offizielle Bewerbung verzichten. Prüfen Sie, soweit wie machbar, ob eine Bewerbung einen Bumerang-Effekt für Sie haben könnte, d. h. Ihr Noch-Arbeitgeber davon erfährt.
  • Achten Sie gut darauf, wer Informationen von Ihnen bekommt und wie er damit umgehen wird – insbesondere auch bei Personalberatern oder Headhuntern.
  • Seien Sie vorsichtig mit Netzwerkkontakten – offenbaren Sie nur absolut vertrauenswürdigen Personen Ihren Wechselwillen. Xing macht es vor - es ist immer wieder erstaunlich, wer wen kennt. Für Sie wäre es problematisch, wenn Ihr Noch-Arbeitgeber von Anderen von Ihrem Wechselwillen erfährt.
     

Was noch wichtig ist: Der nächste Job sollte möglichst die Probezeit überstehen und Ihnen für ca. 3 - 5 Jahre Perspektive bieten. Ansonsten werden Sie schnell als Jobhopper wahrgenommen.

Wenn der neue Arbeitsvertrag gewonnen ist, steht die Kündigung beim Noch-Arbeitgeber an. Die sollten Sie auch so schnell wie möglich aussprechen, damit im alten Arbeitsverhältnis zeitnah für Ersatz gesorgt werden kann.
 

ABER: Suchen Sie vor der schriftlichen Kündigung das Gespräch mit dem Noch-Arbeitgeber. Erarbeiten Sie auch hierfür eine wertschätzende Formulierung. Damit können sie sich auch weiterhin begegnen, z. B. bei Veranstaltungen oder Messen, und ohne Vorbehalte miteinander umgehen.

 

Claudia A. Cordt, Januar 2017

 

 

Claudia Cordt

Claudia Cordt
Geschäftsführerin