Die Outplacement Beratung bei OMC folgt einem transparenten und fairen Preisprinzip, das sich an den branchenüblichen Standards orientiert. Unser Ansatz basiert auf einem klaren und einfachen Modell: Für sämtliche Beratungsleistungen erheben wir einen Pauschalbetrag. Dieser wird fair und nachvollziehbar auf Basis des Bruttojahreseinkommens der zu beratenden Person kalkuliert, wobei wir unterschiedliche Beratungszeiträume individuell berücksichtigen.
Die Outplacement Kosten pro Mitarbeiter können je nach Einzelfall variieren. Folgende Faktoren haben den größten Einfluss auf die Preisgestaltung:
Verstehen Sie diese Faktoren als Leitfaden, um die angebotenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten einschätzen zu können. Bei OMC legen wir Wert auf Transparenz und passen unsere Dienstleistungen Ihren spezifischen Bedürfnissen an.
Einzel-Outplacement richtet sich an Einzelpersonen und bietet eine maßgeschneiderte, intensive Unterstützung, die speziell auf die Bedürfnisse, Ziele und den beruflichen Hintergrund des Einzelnen zugeschnitten ist. Dieser Ansatz ermöglicht eine persönliche Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess der beruflichen Neuorientierung.
Vorteile des Einzel-Outplacements:
Individuelle Beratung: Persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen stehen im Mittelpunkt, um die individuellen Karriereziele bestmöglich zu unterstützen.
Gruppen-Outplacement hingegen wird in der Regel für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig angeboten, oft im Rahmen von Restrukturierungen oder Massenentlassungen. Diese Dienstleistung umfasst Workshops und Seminare zu Themen wie Bewerbungstraining, Karriereberatung und Netzwerkaufbau.
Vorteile des Gruppen-Outplacements:
In der Vergangenheit herrschte Unsicherheit bezüglich der steuerlichen Behandlung von Outplacement-Beratungen. Insbesondere ging es um die Frage, ob ausscheidenden Mitarbeitern durch die Teilnahme an einer Outplacement-Beratung nach Abschluss des Aufhebungsvertrags steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht.
Jedoch hat sich die Rechtslage mit dem Jahressteuergesetz 2020 grundlegend geändert. Seit dem 21. Dezember 2020 ist durch eine Gesetzesänderung klargestellt, dass Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder solche, die auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bereitgestellt werden – bekannt als Outplacement- oder Newplacement-Beratung – für ausscheidende Arbeitnehmer steuerfrei sind.
Diese gesetzliche Klarstellung bedeutet eine erhebliche Entlastung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Sie ermöglicht eine effizientere Gestaltung von Trennungsprozessen, indem sie die Inanspruchnahme von Outplacement-Dienstleistungen fördert, ohne steuerliche Nachteile für die betroffenen Mitarbeiter zu befürchten.
Wir verstehen, dass jede Outplacement Situation einzigartig ist, und bieten daher maßgeschneiderte Lösungen, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Ziele jedes Einzelnen zugeschnitten sind. Um ein detailliertes Angebot zu erhalten, das genau auf Ihre Situation abgestimmt ist, laden wir Sie herzlich dazu ein, Kontakt mit uns aufzunehmen. Unser Team steht bereit, um Ihnen zeitnah und umfassend ein passendes Angebot zu unterbreiten.
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